23.06.2026  Düsseldorf/Germany

Corporate Scientific Solutions - Short News

Sicher und schnell – Analytik von Gesamtfluor für die PPWR Compliance

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) wird am 12. August 2026 in weiten Teilen in Kraft treten. Damit verbunden ist die neue Regelung, dass Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, keine PFAS enthalten dürfen. Die folgenden Grenzen sind zu beachten:
•    < 25 ppb für einzelne spezifisch detektierte PFAS
•    < 250 ppb für die Summe an spezifisch detektierten PFAS
•    < 50 ppm für Gesamtfluor
Etablierte Praxis, die in dieser Art ebenfalls von der EU-Kommission anerkannt wurde, ist es mit der Bestimmung des Gesamtfluorgehaltes zu beginnen. Liegt dieser bei < 50 ppm, wird das Verpackungsmaterial nach aktuellem Stand der Technik als konform angesehen.
Hierzu wird die Combustion Ion Chromatography (CIC) genutzt. Das Probenmaterial wird im Sauerstoffstrom verbrannt und die Verbrennungsgase in einer Absorptionslösung aufgefangen. In dieser Lösung wird das entstandene Fluorid ionenchromatographisch bestimmt.
Bei Gehalten von Gesamtfluor ≥ 50 ppm können weitere Analysen folgen, z.B. die Differenzierung von organischem und anorganischem Fluor mittels Ionenchromatographie oder Pyrolyse-Gaschromatographie. Die spezifische PFAS-Analyse stellt in der Regel erst den letzten Schritt dar.
Sprechen Sie uns gerne an und erfahren Sie, welche Methoden möglich und sinnvoll sind. Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei der Einhaltung aktueller PPWR-Anforderungen.
Übrigens können mit der CIC auch Chlor, Brom und Schwefel schnell und verlässlich gemessen werden. Auch für diese Fragestellungen finden wir die passende Lösung für Sie.